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Für wen ist es denn nötig?

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Für wen ist es denn nötig?

Am 12. September fabrizierte der UNO-Sicherheitsrat neue „Resolution“ 2375 zu härteren Sanktionen gegen die DVRK, um ihre Souveränität und ihr Recht auf Entwicklung und Existenz zu verletzen und zu erdrosseln.

Die USA ließen die „Resolution“ zu beispiellos böswilligen Sanktionen durchpeitschen, die sogar den normalen Außenhandel und wirtschaftlichen Austausch der DVRK total versperren. Das verstößt gegen Paragraf 2 des Artikels 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem steht: „In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.“ Es ist auch ein inhumanes Verbrechen, das dem international anerkannten zwingenden Recht widerspricht.
Die UNO-Völkerrechtskommission legte das zwingende Recht, peremptorische Normen der internationalen Beziehungen, fest. Bei ihrer Ausführung kann jeder Staat keine Ausnahme sein und hat nur die Pflicht, sie auszuführen. Zu diesen Durchführungsbestimmungen gehören Verbot der Massenvernichtung und des Sklavenhandels und die Gewährleistung des Existenzrechts, und die Verstöße dagegen sind inhumanes Verbrechen. Bei der Anwendung der Durchführungsbestimmungen ist der UNO-Sicherheitsrat keine Ausnahme. Aber er fabrizierte seit 2006 systematisch „Resolutionen“ zu Sanktionen gegen die DVRK, um deren Existenz- und Entwicklungsrecht zu verletzen und zu erdrosseln. Besonders die „Resolution“ 2371 gegen den Teststart der koreanischen Interkontinentalrakete und die diesmalige „Resolution“ 2375 zielen darauf ab, die Wirtschaftsentwicklung dieses Landes und die Verbesserung des Volkslebens völlig zu blockieren, und sind ein Verbrechen, das gegen das zwingende Recht grundsätzlich verstößt.

Im Artikel 53 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, das die Rechtsgeschäfte zwischen Staaten und internationalen Organisationen regelt, steht: „Der Vertrag, der den Durchführungsbestimmungen widerspricht, ist ungültig.“ Das zeigt deutlich, dass alle „Resolutionen“ des UNO-Sicherheitsrats zu Sanktionen gegen die DVRK, welche das Existenz- und Entwicklungsrecht Koreas systematisch verletzten und erdrosselten, ungültig sind.

Der ICBM-Teststart und der Test von Wasserstoffbomben für ICBM, derer der UNO-Sicherheitsrat die DVRK vorwarf, sind voll gerechtfertigte Selbstverteidigungsmaßnahmen dafür, vor der über ein halbes Jahrhundert andauernden Anti-Korea-Politik der USA und ihrer atomaren Bedrohung und Erpressung die Souveränität des Landes und der Nation zu schützen, und verstoßen nicht gegen das Völkerrecht.

Das Koreanische Komitee für Frieden im asiatisch-pazifischen Raum äußerte am 13. September in der Erklärung seines Sprechers mit Nachdruck: Wir sind entrüstet aus Hass gegen Krethi und Plethi des Organs, die auf Geheiß der USA handelt. Der UNO-Sicherheitsrat ist nicht ein Organ, das den Frieden und die Sicherheit der Welt gewährleistet, sondern ein Instrument des Teufels, das sie erbarmungslos zerstört. Sehr kläglich ist das Verhalten der großen Länder, die die Gerechtigkeit, die moralische Pflicht und das Gewissen über Bord warfen und durch Handerhebung für „Sanktionen“ gegen die DVRK stimmten, und jener Länder, die den Verlockungen durch Dollar nachgaben. Für wen ist denn der UNO-Sicherheitsrat nötig, der aus solchen Ländern besteht? Er muss sofort aufgelöst werden. Das ist eine nachdrückliche Aufforderung unserer ganzen Armee und unseres gesamten Volkes.

Die Welt muss dieser Stimme des koreanischen Volkes Gehör schenken. Wofür braucht man den UNO-Sicherheitsrat? Für den Frieden und die Sicherheit der Welt oder als ein Instrument für die Verwirklichung der Gewaltherrschaft und Willkür der USA?


Botschaft der DVR Korea, Berlin, Oktober 2017


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